Wenn es um Ihre Zähne geht, sollte es immer ein wenig
gründlicher sein: Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Zur Prophylaxe-Behandlung oder Professionelle Zahnreinigung (auch kurz PZR genannt) gehört das Entfernen aller Zahnbeläge, sowie eine gründliche Politur der Zähne mit professionellem Material, das auf die individuelle Situation des Patienten abgestimmt wird. Außerdem soll die Zahl der in der Bakterien in der Mundhöhle deutlich reduziert werden.

Wichtig:
Die Hauptursache für Zahnerkrankungen sowie Erkrangkungen des Zahnfleisches und des gesamten Zahnhalteapparates ist der Zahnbelag, die sogenannte Plaque. In dieser findet man viele bakterielle Mikroorganismen, die Zähne und Zahnfleisch schädigen können. Zum einen produzieren sie Säuren, die die Zähne demineralisieren und somit zu Karies führen und zum anderen bilden die Beläge die Grundlage für den Zahnstein, der das Zahnfleisch verdrängt und zu Entzündungen führt. Um diesen Geschehen vorzubeugen, sollten Sie in regelmäßigen Abständen eine Professionelle Zahnreinigung bei Ihrem Zahnarzt durchführen lassen.

Die Professionelle Zahnreinigung wird in mehreren
Schritten durchgeführt:

Zunächst erfolgt eine gründliche Untersuchung der gesamten Mundhöhle. Eine geschulte Fachkraft wird Ihnen dann ggf. die verschiedenen Hilfsmittel für die häusliche Zahnreinigung genau demonstrieren, um Ihre Mundhygiene zu optimieren. Anschließend wird eine Reinigung der Zähne und der Zahnzwischenräume durchgeführt, wobei Zahnstein, Beläge
sowie Verfärbungen mit professionellen Hilfsmitteln entfernt werden. Optimal ist eine Zusatzbehandlung mit dem Air-Flow-Gerät. Es folgt eine Politur mit speziellen Poliermitteln und Polierbürsten, mit der wir erreichen möchten, dass die Oberflächen der Zähne geglättet werden, so dass die erneute Ablagerung von Belägen erschwert wird.

Zum Schluß der PZR werden die gereinigten Zahnflächen mit
einem Fluoridlack überzogen:

Der Fluoridlack aufgebracht und verweilt dann für eine Dauer von ca. 5 Minuten im Mund des Patienten. Diese Maßnahme schützt die Zähne vor Säureattacken der Bakterien, remineralisiert den Zahnschmelz und härtet somit den Zahn.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zahnärztliche
Leistungen zur Individual-Prophylaxe in einem begrenzten Rahmen.
Hierzu gehört das Entfernen von Zahnstein, den sogenannten harten Zahnbelägen, eimal im Kalenderjahr. Alles was darüber hinausgeht,
also auch die Professionelle Zahnreinigung/PZR, muß nach der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung erbracht und abgerechnet werden.



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